
Raucherunterstand: Lösungsvorschlag zum Nichtraucherschutz
Unternehmen wissen: Besucher, Gäste und Mitarbeiter, die in einer gepflegten Umgebung rauchen dürfen, sind entspannter.
Die Zufriedenheit wirkt sich positiv auf das Arbeits- und Betriebsklima aus. Hochwertige Unterstände bieten Rauchern einen Treffpunkt mit Wetterschutz. Die Luftzirkulation ist ebenso gegeben wie eine komfortable Ausstattung mit Aschenbechern und Abfalleimern.
Das Betriebsgelände macht zu jeder Zeit einen positiven und aufgeräumten Eindruck. Durch die Überdachung sowie optionale Seitenwände, Luftfilter-Systeme und Schiebetüren sind alle Mitarbeiter, Gäste und Besucher geschützt und fühlen sich wohl. Raucher wissen die Aufmerksamkeit und den Service zu schätzen. Nichtraucher profitieren davon, sich nicht im Einzugsbereich der Raucher aufhalten zu müssen.
Rauchen ist ein Gesundheitsrisiko
Eine epidemiologische Untersuchung aus dem Jahre 2018 hat ergeben, dass rund 23 %, also circa 12 Millionen der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland zur „Raucherfraktion“ gehören. Während der Corona-Pandemie hat das Tabakrauchen nach Angaben des statischen Bundesamtes sogar noch zugenommen. Die Kehrseite der Medaille, aktives Rauchen gefährdet nachweislich die Gesundheit.
Wie folgenschwer das Gesundheitsrisiko dabei ist, belegen wissenschaftliche Studien, denn der Zigarettenrauch enthält, neben dem Wirkstoff Nikotin, ein Gemisch aus über 4.800 Substanzen, Es ist folglich nicht verwunderlich, dass derartiger Schadstoffcocktail für Lunge und Herz-Kreislauf-System ein Gesundheitsrisiko darstellt.
Schutz vor Passivrauchen
Rauchen setzt Schadstoffe frei. die sich in der Umgebungsluft verteilen und von der Weltgesundheitsorganisation als krebserregend eingestuft sind. Überall, wo geraucht wird, atmen Nichtrauchende unfreiwillig diese belastete Luft ein. Derartiges „Passivrauchen“ ist ähnlich schädlich wie aktives Rauchen.
Wer sich also einen „Glimmstengel“ ansteckt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch Nichtraucher*innen in seiner Umgebung.
Diesem Tabakrauch ausgesetzt sind sie von den gleichen akuten oder chronischen Erkrankungen bedroht, wie Raucherinnen und Raucher. Ein Raucherunterstand an der frischen Luft könnte die Lösung des Problems sein.
Nichtraucherschutz gewährleistet
1. September 2007 trat in Deutschland das Gesetz zum Schutz vor den Ge-fahren des Passivrauchens in Kraft. Dieser Nichtraucherschutz ist darauf ausgerichtet, nicht rauchende Personen wirksam vor den Gefahren des Tabakrauchs zu schützen (Passivrauchen).
Gestützt auf wissenschaftliche Erkenntnisse hat der Gesetzgeber reagiert und das Nichtraucherschutzgesetz verabschiedet. Verbunden damit ist ein generelles Rauchverbot. Das Gesetz zielt darauf ab, neben Nichtraucher*innen insbesondere Kinder und Jugendliche vor den schädlichen Auswirkungen des Tabakrauchs zu schützen. Dabei ist es Ländersache, das Rauchverbot konsequent umzusetzen.
Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz
Durch das allgemein gestiegenen Umwelt- und Gesundheitsbewusstsein steht ein rauchfreier Arbeitsplatz im Focus der Betrachtungen. Wie der Allensbacher Markt- und Werbeträgeranalyse zu entnehmen ist, gab es im Jahr 2020 in der deutschsprachigen Bevölkerung ab 14 Jahre rund 21 Millionen Personen, die sich zur Gruppe der Leute zählten, die sehr auf ihre Gesundheit achten (Gesundheitsbewusste).
So kommt die Forderung nach Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz nicht von ungefähr. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor den Gefahren des Passivrauchens am Arbeitsplatz zu schützen. Einrichtungen dafür sind unter anderem Raucherkabinen, Raucherpavillon sowie der Raucherunter-stand.
Das Gesetz bietet vielmehr die Möglichkeit, Verbote auf bestimmte, ausgewiesene Bereiche zu beschränken. Hier könnte sich ein Raucherunterstand als hilfreiche Maßnahme erweisen. Ob, inwieweit und wo Zigarettenpausen in einem Betrieb überhaupt zulässig sind, wird in der Regel in Betriebsvereinbarungen geregelt.
Im Unterstand problemlos rauchen.
Unternehmen müssen den Nichtraucherschutz umzusetzen. Eine räumliche Trennung von Rauchenden und Nichtrauchenden ist das Gebot der Stunde. Die Arbeitsstättenverordnung enthält weitere Vorgaben. Die Rechtslage hat weitreichende Konsequenzen für Betriebe, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen zufolge und erfordert ein Umdenken auf dem Weg hin zu technischen oder baulichen Lösungen.
Wenn für einen besonderen Raucherraum keine bauliche Lösung im Gebäude möglich ist, bietet sich ein Unterstand als kostengünstige Variante am Haupteingang oder im Innenhof an. Ob in offener oder in geschlossener Form, so ein Raucherunterstand ist ein markanter Blickfang, Die Ausgestaltung hängt jedoch von den örtlichen Gegebenheiten ab. Jetzt über Angebote zu Raucherunterständen informieren.
Die Zigarettenpause
War das Rauchen am Arbeitsplatz früher üblich und erlaubt, setzt man bei der Umsetzung des Rauchverbotes heute auf praktikable Lösungen, eine Möglichkeit der Unterstände. Es gibt jedoch keinen pauschalen Maßnahmenkatalog, denn jeder Betrieb, jedes Unternehmen ist anders strukturiert und aufgebaut.
Auch wenn es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Zigarettenpause oder gar einen Raucherraum gibt, kann der Arbeitgeber den Raucher*innen entgegenkommen und durch eine räumliche Trennung der rauchenden von den nicht rauchenden Mitarbeiter*innen für ein gutes Betriebsklima sorgen, zum Beispiel mit einem Raucherunterstand Grundlage bietet die Arbeitsstättenverordnung, Sie beschreibt grundsätzlich die Schutzpflichten des Arbeitgebers gegenüber seinen Beschäftigten.
Nichtraucherschutz in der Gastronomie
Seit 2008 gibt es Rauchverbote in allen Bundesländern.
Die gesetzlich verankerten Rauchverbote gelten in Gebäuden und sonstigen vollständig umschlossenen Räumen. Sie gelten nicht in Räumlichkeiten, die ausschließlich der privaten Nutzung vorbehalten sind.
Nach dem am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Nichtraucherschutzgesetz in NRW ist das Rauchen in Schank- und Speisewirtschaften, unabhängig von der Betriebsart, Größe und Anzahl der Räume ohne Ausnahme verboten.
Das heißt im Klartext:
In Räumen. in denen Speisen oder Getränke zubereitet, verabreicht oder eingenommen werden. Dies gilt auch für jene Räume, die alle Gästen zur Verfügung stehen. Flächen im Freien, zum Beispiel Terrassen und Innenhöfe sind davon ausdrücklich ausgenommen. Damit wurde den Betreibern einer Gastronomie die Möglichkeit gegeben, einen markierten Bereich, versehen mit einem Raucherunterstand anzubieten.
Wo darf geraucht werden.
Im Raucherunterstand ist die obligatorische Zigarette erlaubt und der Nichtraucherschutz gewährleistet.
Bei der Entscheidung für Schutzvorrichtungen spielen jedoch unterschiedliche Betrachtungsweisen, Anforderungen, sowie der Abwägungsprozess eine wichtige Rolle. Es kommt in erster Linie darauf an, wo eine Einrichtung angedacht ist, im Freien oder als Lösung im Gebäude.
Besonders bei Raucherbereichen „indoor“ gelten besondere Vorschriften und Anforderungen hinsichtlich Lüftungstechnik und Brandschutz. Das ist bei einem Raucherunterstand nicht so. Hier stellt sich lediglich die Frage der Örtlichkeit.
Eine Alternative zum Rauchverbot
Betreiber einer Gastronomie können das Rauchen im Freien in dafür vorgesehenen Bereichen, zum Beispiel auf Terrassen oder in Biergärten, erlauben. Hier stehen die Raucher meistens vor der Tür und sind ohne Überdachung Wind und Wetter ausgesetzt. Das trägt nicht gerade zu einer guten Stimmung bei. Ein Raucherunterstand hingegen vermittelt Komfort und Kundenfreundlichkeit.
Mehr als ein Wetterschutz
Produkte von Green-Line bieten dem Raucher im Freien einen sicheren Schutz vor Witterungseinflüssen, ob Regen, Wind, Sonne oder gar Schnee. Als ausgewiesener Bereich, in dem Rauchen ausdrücklich erlaubt ist, ist ein Raucherunterstand zentraler Anlaufpunkt und ein Platz für Kommunikation. Gleichzeitig ist die Einrichtung ein Ausdruck von Kundenfreundlichkeit.
Für jedes Budget passend
Ausgeklügelte Varianten und Gestaltungselemente, sowie ein vielfältiges Angebot an Material, Design und Ausstattung, er-möglichen maßgeschneiderte Lösungen und eine überzeugende Verbindung von Qualität und Funktion. Ein Raucherunterstand lässt sich dank platzsparender Modelle harmonisch in das Umfeld integrieren.
Ob starke Sonneneinstrahlung, Regen, Schnee oder Wind – ein Unterstand bietet Rauchern eine zentrale Anlaufstelle im Freien, unter der sie vor Witterungseinflüssen geschützt sind. Durch das spezielle Design bietet ein Raucherunterstand Komfort wie große Aschenbecher, Abfalleimer und Tische.
Durch die individuellen optischen Gestaltungsmöglichkeiten fügt sich der Raucherbereich harmonisch in die Umgebung ein.
Der Raucherunterstand kann an jedem beliebigen Ort im Außenbereich aufgestellt werden. Es ist sinnvoll ihn in der Nähe eines Haupt- oder Nebeneinganges zu platzieren. Werden Unterstände zu weit entfernt aufgestellt, nehmen betriebsfremde Besucher das Angebot nicht wahr bzw. die Akzeptanz leidet.
Die Folge sind Raucheransammlungen vor den Eingängen und damit einhergehende Verunreinigungen, welche bei Kunden und Besuchern einen negativen Eindruck hinterlassen.
Raucherüberdachungen haben viele Vorteile. Als Ergänzung und Alternative zu einem Raucherraum im Innenbereich fördern sie die Gesundheit. Die schädliche Wirkung des Rauchens ist im Freien reduziert, da die Schadstoffbelastung kürzere Zeit anhält. Die Innenräume nehmen keinen Rauchgeruch an.
Diesen bei einer Umnutzung eines Raucherraumes zu entfernen, erfordert aufwändige Sanierungsarbeiten.
Eine Raucherüberdachung ist ein zentraler Treffpunkt. Abhängig von der Anzahl der Raucher, dem Budget sowie dem zur Verfügung stehenden Platz finden sich hochwertige Modelle in runder und eckiger Grundform zur Auswahl. Auf Wunsch können einzelne Elemente in den Firmenfarben gestaltet werden.
Sie haben die Wahl zwischen fest montierten und mobilen Raucherunterständen. Die hochwertigen Materialien ABS, Aluminium, Stahl, Beton, Glas und Polycarbonat sind witterungsbeständig, pflegeleicht und verfügen über eine lange Lebensdauer. Lediglich Holz ist aufwändiger in der Pflege.
Durch die Kombination hochwertiger Materialien bieten die überdachten Raucherbereiche hohen Komfort. Raucherunterstände werden von Rauchern gut angenommen und gerne genutzt. Steht ihnen ausreichend Platz zur Verfügung, sollten sie ein größeres Modell wählen. Raucherunterstände fördern die Kommunikation.
Auch Nichtraucher gesellen sich für Small Talk zu den Rauchern. Ein großzügiger Raucherunterstand ist ein Ausdruck von Wertschätzung für Gäste und Mitarbeiter.
Wem auf seinem Grundstück wenig Freiraum zur Verfügung steht kann auf platzsparende Modelle zurückgreifen. Die einfachste Variante ist ein hochwertiges Rauchervordach. Längliche Modelle haben einen geringeren Platzbedarf als runde Raucherpavillons.
Alternativ lassen sich mehrere runde Modelle mit kleinerem Radius kombinieren und Nischen konsequent nutzen. Bei Bedarf unterstützt Sie ein Landschaftsarchitekt ein harmonisches Konzept zu entwickeln.
Menschen schätzen Rituale und feste Gewohnheiten. Für Unternehmen mit vielen Rauchern eignen sich auf einem Fundament fest montierte Raucherunterstände. Große Modelle lassen sich nur mit hohem Montageaufwand versetzen. Mobile Raucherunterstände können mit Hilfe eines Gabelstaplers beliebig platziert werden.
Ein Sockelfuß aus Beton sorgt für Standfestigkeit. Sie sind die richtige Wahl für Veranstalter, Gastronomiebetriebe und Unternehmen, die Wert auf Flexibilität legen.