Raucherpavillons bewährt und anerkannt im Nichtraucherschutz
Wenn schon vor der Tür, dann aber witterungsgeschützt rauchen in einem annehmbaren Umfeld. Raucherpavillons in Unternehmen signalisieren nicht nur ein Maß von Akzeptanz für die rauchenden Beschäftigten, sondern gewährleisten als moderne Einrichtungen den gesetzlich verankerten Nichtraucherschutz. Durch räumliche Trennung haben nicht rauchende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter somit die Chance, passives Einatmen von gesundheitsschädlichen Tabakdämpfen zu Vermeiden, da der Tabakgenus, ohne ein schlechtes Gewissen zu haben, in speziellen Raucherpavillons stattfindet.
Raucherpavillons eine betriebliche Lösung, aber rechtlich nicht vorgeschrieben.
Laut Arbeitsstättenverordnung hat jeder Arbeitgeber die – Zitat – „erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind“. Arbeitgeber sind also nicht verpflichtet Raucherpavillons zu installieren. Sie können auch andere Maßnahmen treffen, die den Nichtraucherschutz gewährleisten.
Raucherpavillons garantieren effektive Raumnutzung
Um nicht wertvollen Raum im Betriebsgebäude durch separate Raucherzimmer oder -räume zu verlieren, bieten sich für den Außenbereich konzipierte Raucherpavillons als praktikable Lösung. Im Gebäude selbst bedarf es keiner Umstrukturierung. Vor Ort reicht schon eine kleine Grundfläche auf dem Betriebsgelände aus, um rauchenden Beschäftigten einen ausgewiesenen Bereich für eine Zigarettenpause anzubieten.
Raucherpavillons gibt es in zahlreichen Varianten
Je nach Größe und Ausstattung schlagen unterschiedliche Kosten zubuche. Dabei spielt es schon eine Rolle, ob für Raucherpavillons eine Designerlösung zur Repräsentation, oder eher eine all-gemein funktionelle Lösung aus pflegeleichtem Material in Erwägung gezogen wird. Profis von Green-Line kennen sich in diesem Metier aus und unterbreiten ein fundiertes Angebot.