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Nichtraucherschutz: Gesetze in Deutschland

Rauchen ist gesundheitsgefährdend und macht süchtig. Dieser Tatsache widerspricht heute niemand mehr. Deshalb gibt es auch unzählige Maßnahmen wie Aufklärungsarbeiten und Aktionen, wie Raucher wieder von ihrer Sucht befreit werden können. Seit 2007 regelt das ein Gesetz, wie Nichtraucher von den Gefahren des passiven Rauchens durch Rauchverbote geschützt werden können. Auf Bundesebene wurden demnach alle öffentlichen Verkehrsmittel rauchfrei. Aber auch in anderen öffentlichen Einrichtungen wie Klinken, Behörden, Schulen oder Universitäten kommt der Nichtraucherschutz zum Tragen.

Die Entwicklung des Rauchverbots

Die Meinung über ein Rauchverbot an bestimmten Orten in Deutschland gehen weit auseinander. Das Ziel des bestehenden Rauchverbots hängt von der Örtlichkeit ab. In Discotheken, Bars und ähnliches ist das Ziel des Rauchverbots der Schutz aller anwesenden Personen, da diese durch das Passivrauchen ebenfalls gefährdet sind. In trockenen Gebieten, sowie in der Nähe von Wäldern herrscht dagegen Rauchverbot, um einen Waldbrand zu vermeiden. Ein weiteres Ziel ist das Vermeiden der Verschmutzung von Örtlichkeiten oder Gegenständen. Die genannten Ziele sind zwar die Ziele die mehrheitlich verfolgt werden, es gibt jedoch auch noch einige andere Gründe ein Rauchverbot auszusprechen. Angefangen hatten die Diskussionen um ein Rauchverbot im Juli 2007, als die Bundesregierung ein neues Nichtraucherschutzgesetz bekannt gab. Die Tabakindustrie setzte dabei durch, dass alle Bundesländer für sich selbst entscheiden könnten, wie weit das Gesetz fassen solle.

Die Bundesländer hatten daraufhin die Pflicht, Regeln für das Rauchen in Kneipen aufzustellen. 2017 herrscht nun in allen Bundesländern ein Rauchverbot, welches in seinem Umfang jedoch variiert. Am konsequentesten fiel das Rauchverbot in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Saarland aus. In diesen Bundesländern herrscht ein striktes Rauchverbot in allen Kneipen und Gaststätten. In Niedersachsen, Bremen und Baden-Württemberg ist das Rauchverbot dagegen nicht so streng ausgelegt. Hier gilt das gesetzliche Rauchverbot nur in Gaststätten, deren Fläche größer als 75 Quadratmeter betragen. Jedoch müssen Gaststätten mit einer Fläche unter 75 Quadratmeter, die nicht freiwillig ein Rauchverbot aussprechen, das Mindestalter für den Zutritt auf 18 Jahre hochstufen und dürfen außerdem kein Essen an die Gäste ausgeben.

Ob das Rauchverbot von den Besuchern als positiv angesehen wird hängt sicherlich davon ab, ob diese Besuche selbst Raucher sind oder nicht. Aber auch unter den Raucher kam es nicht einheitlich zu Ablehnung. Da die meisten Raucher den Wunsch haben mit dem Rauchen aufzuhören oder den Konsum zumindest einzuschränken, kommt ihnen ein Rauchverbot sogar ganz recht. Die Mehrheit sieht ein Rauchverbot in Bars und Gaststätten als Motivation aufzuhören. Für Personen, die gar keine Raucher in der Familie haben, ist der Geruch von Rauch außerdem sehr unangenehm. Gerade für diese nicht-rauchenden Personen ist dieses Gesetz eine Erleichterung. Sie müssen somit zumindest kein Qualm mehr beim Essen in einer Gastronomie ertragen.

Der Nichtraucherschutz regelt in Deutschland nicht nur Rauchverbote, er leistet auch Aufklärungsarbeit um vor den Gefahren des Tabakrauchs zu schützen und bietet Rauchern die Möglichkeit, sich über eine Rauchentwöhnung zu informieren. Diese Aufklärungsarbeit fließt zusammen mit weiteren Faktoren in den Rückgang der Anzahl der Raucher in Deutschland. Im September 2007 wurde der Nichtraucherschutz um das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens erweitert. Das Gesetz regelt das Rauchverbot in folgenden Bereichen:

  • Behörden
  • Justizvollzugsanstalten
  • Krankenhäuser
  • Kindergärten
  • Schulen
  • Gaststätten
  • Diskotheken
  • Öffentliche Verkehrsmittel

Da es in Deutschland keine einheitliche Reglung für das Rauchverbot gibt, können sich die Regelungen der einzelnen Bundeslänger unterscheiden.

Zwei Ebenen des Nichtraucherschutz

Bundesrecht

Das Landesnichtraucherschutzgesetz dient dem Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens. Es regelt die Rauchverbote in folgenden öffentlichen Bereichen:

  • Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen
  • Justizvollzugsanstalten
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
  • Tageseinrichtungen für Kinder, Schulen
  • Sporthallen, Hallenbäder usw.
  • Kultureinrichtungen, Diskotheken, Gaststätten

Landesrecht

Mit in Kraft treten des Bundesnichtraucherschutzgesetzes (BNichtrSchG) §1, gilt seit dem 1. September 2007, ein Rauchverbot an folgenden Orten:

  • in Einrichtungen des Bundes sowie der Verfassungsorgane des Bundes
  • in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs
  • in Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen

Ausgenommen sind gesonderte und entsprechend gekennzeichnete Räume. In ihnen ist das Rauchen gestattet, wenn insgesamt eine ausreichende Anzahl von Räumen zur Verfügung steht. (§ 1 Abs. 3 BNichtrSchG)

Link zum Bundesnichtraucherschutzgesetz

 

Ausnahmen

Ausnahmen vom gesetzlichen Rauchverbot in den verschiedenen Bundesländern im Überblick